Einführung einer Opt‑Out‑Regelung für die ÖH‑Mitgliedschaft

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Hochschüler‑Gesetz um einen Satz in § 1 Abs. 3, der besagt, dass Studierende, die den vorgeschriebenen Beitrag nicht zahlen, nicht automatisch Mitglied der ÖH werden. Damit wird eine Opt‑Out‑Möglichkeit für die ÖH‑Mitgliedschaft geschaffen.
einfache Mehrheit XXVIII 04.06.2025
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt § 1 Abs. 3 einen Satz hinzu, der die automatische ÖH‑Mitgliedschaft an die Zahlung des Studierendenbeitrags knüpft.
  • Studierende erhalten damit die Möglichkeit, bei Zulassung oder Studienfortsetzung aktiv aus der ÖH auszutreten (Opt‑Out).
  • Befürworter sehen darin eine Stärkung der individuellen Freiheit und mehr Transparenz bei der Finanzierung der ÖH.
  • Kritiker befürchten, dass die ÖH ohne Pflichtbeiträge ihre Kernaufgaben – Interessenvertretung, Beratung und Rechtsbeistand – nicht mehr erfüllen kann.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:47 min
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
1:28 min
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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