Einführung der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten sowie Reform des Ermittlungsverfahrens
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein neues Verfahren zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ein, definiert den Begriff "Vermögenswert" umfassend, verkürzt die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren auf zwei Jahre und stärkt Rechte von Opfern und Beschuldigten.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Ein neues Ermittlungsverfahren – die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten – wird eingeführt; es erfordert eine richterliche Genehmigung und stärkt den Schutz von Beschuldigten und Opfern.
Der Begriff "Vermögenswert" wird definiert, um sowohl materielle Gegenstände als auch digitale Werte wie Kryptowährungen zu erfassen.
Die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren wird von drei auf zwei Jahre verkürzt; ein Antrag auf Einstellung kann vom Beschuldigten gestellt werden.
Der letzte Satz von § 91 Abs. 2 wird gestrichen, sodass jede Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren auslöst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.