Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Volksanwaltschaft künftig auch Unternehmen prüfen darf, die aus der Bundesverwaltung ausgelagert, aber noch im Bundesbesitz sind, um eine entstandene Kontrolllücke zu schließen.einfache Mehrheit XXVIII 01.07.2025
Entschließung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft soll auf ausgelagerte Unternehmen im Bundesbesitz ausgeweitet werden.
- Ziel ist, die Kontrolllücke zu schließen, die durch Ausgliederungen seit 1990 entstanden ist.
- Die Erweiterung orientiert sich an internationalen Praktiken, bei denen zwei Drittel der Europarats‑Mitgliedsstaaten ähnliche Befugnisse gewähren.
- Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet und dem Nationalrat vorlegt.
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