Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das bis Mai 2025 die Wiedereinführung von Bildungskarenz und -teilzeit mit Einkommensersatz, Beratung und Qualitätsstandards regelt.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Entschließung
Arbeitsrecht
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass bis Ende Mai 2025 ein Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung von Bildungskarenz und -teilzeit vorgelegt wird.
Der Entwurf soll eine Einkommensersatzleistung für die Dauer der Bildungsmaßnahme enthalten.
Eine verpflichtende Bildungsberatung und -begleitung soll sicherstellen, dass die gewählte Qualifizierungsmaßnahme sinnvoll und arbeitsmarktrelevant ist.
Qualitätszertifizierung von Bildungsangeboten und -instituten wird eingeführt, um die Qualität der Weiterbildungen zu sichern.
Die Rednerin lehnt das neue Modell der Weiterbildungshilfe ab, da es laut ihrer Ansicht Familien finanziell belastet und die berufliche Neuorientierung erschwert. Sie fordert eine faire Reform, die sich stärker an den Interessen der einheimischen Bevölkerung orientiert.
Johannes Gasser korrigiert die Behauptung, dass Asylberechtigte von einer Weiterbildungsbeihilfe profitieren könnten. Er stellt klar, dass dafür eine bestimmte Versicherungsdauer in einem Arbeitsverhältnis nötig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.