Ehe‑ und Partnerschaftsrechts‑Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025)

Zusammenfassung

Das Gesetz legt die Ehefähigkeit auf Volljährigkeit fest, verbietet Ehen und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie sowie zwischen Adoptivkind‑Beziehungen und hebt den Vertreter‑Zustimmungs‑§ 35 auf. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2025
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Ehefähigkeit wird ausschließlich an das Erreichen des 18. Lebensjahres geknüpft – Ausnahmen werden abgeschafft.
  • Ehen zwischen Verwandten gerader Linie und bis zum vierten Grad der Seitenlinie (z. B. Cousins/Cousinen, Onkel/Neffe) sind künftig verboten.
  • Das Verbot erstreckt sich auf Beziehungen zwischen Adoptivkindern, deren Nachkommen und dem Adoptivelternteil, solange das Adoptionsverhältnis besteht.
  • Der bisherige § 35, der die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters für die Eheschließung verlangte, wird aufgehoben.

Reden

7 Reden insgesamt

Pro
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4:00 min
Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025
2:23 min
Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025
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