Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht die einseitige Umwandlung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft, führt neue Paragraphen in das Ehe‑, Partnerschafts‑ und Personenstandsgesetz ein und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Ein neuer § 128a im Ehegesetz erlaubt es Ehegatten, ihre Ehe durch eine Erklärung beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umzuwandeln.
- Ein neuer § 43a im Eingetragen‑Partnerschaft‑Gesetz ermöglicht eingetragenen Partnern, ihre Partnerschaft durch eine Erklärung beim Standesbeamten in eine Ehe umzuwandeln.
- Ein neuer § 34a im Personenstandsgesetz regelt das Verfahren und verweist auf die anwendbaren Bestimmungen (§ 14‑20 für Partnerschaft‑zu‑Ehe, § 21‑27 für Ehe‑zu‑Partnerschaft).
- Alle neuen Regelungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft und gelten rückwirkend auch für Umwandlungen, die bereits vorher durchgeführt wurden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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