Das NaBeG führt eine EU‑konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen und deren Tochter‑ bzw. Zweigniederlassungen ein, erweitert Prüfungsaufgaben und legt Zwangsstrafen bei Nicht‑Einreichung fest.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Das Gesetz setzt die EU‑Bilanz‑Richtlinie in nationales Recht um und definiert den Anwendungsbereich für große Unternehmen, Unternehmen von öffentlichem Interesse und deren Tochter‑ bzw. Zweigniederlassungen.
Betroffene Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht mit Angaben zu Geschäftsmodell, Klimazielen, Governance und Risikomanagement beim Firmenbuch einreichen.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nicht‑ bzw. verspäteter Einreichung drohen Zwangsstrafen bis zu 20 000 Euro für große Unternehmen.
Unternehmen müssen ihre Jahres‑ und Konzernabschlüsse sowie den Nachhaltigkeitsbericht elektronisch beim Firmenbuch einreichen.
Harald Stefan (FPÖ) bezeichnet das neue Nachhaltigkeitsberichtsgesetz als „Bürokratie-Monster“, das Unternehmen durch massiven Aufwand schwächt. Er warnt vor einem Standortnachteil für Österreich und wirft den anderen Parteien vor, die EU-Regelungswut mitgetragen zu haben.
Die Rednerin setzt sich für ein einheitliches Nachhaltigkeitsberichtsgesetz ein, um Greenwashing zu verhindern und die Umwelt zu schützen. Zudem fordert sie die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei der Risikoüberwachung in Konzernen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.