Transparente Neuwahl der Volksanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, um die Auswahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft transparenter zu gestalten. Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, eine fachkundige Auswahlkommission und ein Zwei‑Drittel‑Mehrheitsbeschluss im Nationalrat sollen die Unabhängigkeit und das Vertrauen in die Institution stärken.
2/3 Mehrheit XXVIII 07.05.2026
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren wird eingeführt; eine Auswahlkommission aus Menschenrechts‑ und Verfassungsexpert*innen rankt die Bewerber*innen nach Qualifikation.
  • Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jährlich, wobei die Reihenfolge nach dem Lebensalter (bzw. nach Mandats‑ bzw. Stimmenstärke) festgelegt wird.
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird ein Ersatz nach dem neuen Verfahren (öffentliche Ausschreibung und Auswahlkommission) gewählt.
  • Die Wahl der Mitglieder erfolgt im Nationalrat mit einer Zwei‑Drittel‑Mehrheit, nachdem der Hauptausschuss einen Gesamtvorschlag mit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder und ebenfalls einer Zwei‑Drittel‑Mehrheit beschlossen hat.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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