Zusammenfassung
Der Antrag will den elektronisch überwachten Hausarrest auf Straftaten mit bis zu 24 Monaten Reststrafe ausdehnen, um überfüllte Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung zu verbessern – schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte bleiben ausgeschlossen.einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2025
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der eüH kann bei Personen mit einer Reststrafe von bis zu 24 Monaten eingesetzt werden, sofern die Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes (§§ 156b ff StVG) erfüllt sind.
- Schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte sowie terroristische Straftaten bleiben von der Ausweitung ausgenommen.
- Die Bundesregierung soll innerhalb einer maximal einjährigen Legisvakanz die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die erweiterte Anwendung des eüH schaffen.
- Durch die Ausweitung des eüH können jährlich mehrere Millionen Euro eingespart werden, weil ein Tag im eüH nur etwa 12 € kostet, während ein Tag in einer Justizanstalt rund 130 € kostet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.