Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests auf 24‑Monats‑Strafen

Zusammenfassung

Der Antrag will den elektronisch überwachten Hausarrest auf Straftaten mit bis zu 24 Monaten Reststrafe ausdehnen, um überfüllte Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung zu verbessern – schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte bleiben ausgeschlossen.
einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2025
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der eüH kann bei Personen mit einer Reststrafe von bis zu 24 Monaten eingesetzt werden, sofern die Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes (§§ 156b ff StVG) erfüllt sind.
  • Schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte sowie terroristische Straftaten bleiben von der Ausweitung ausgenommen.
  • Die Bundesregierung soll innerhalb einer maximal einjährigen Legisvakanz die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die erweiterte Anwendung des eüH schaffen.
  • Durch die Ausweitung des eüH können jährlich mehrere Millionen Euro eingespart werden, weil ein Tag im eüH nur etwa 12 € kostet, während ein Tag in einer Justizanstalt rund 130 € kostet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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