Reform des Waffengesetzes zur Stärkung des Gewaltschutzes
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Reform des österreichischen Waffengesetzes, um Gewalt gegen Frauen zu reduzieren. Er sieht regelmäßige psychologische Prüfungen, strengere Aufbewahrungsvorschriften, ein dauerhaftes Verbot für Gefährder und bessere Daten‑ und Kontrollmechanismen vor.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Einführung einer regelmäßigen psychologischen Verlässlichkeitsprüfung alle fünf Jahre für alle Waffenbesitzer*innen, inklusive Waffen der Kategorie C.
Verpflichtung zum behördlichen Nachweis der Waffenbesitzberechtigung beim Privatwaffenverkauf und Einführung von Abkühlphasen zwischen Kauf und Übergabe.
Ein dauerhaftes Waffenverbot für Personen, bei denen ein Annäherungs‑ und Betretungsverbot nach § 38a SPG ausgesprochen wurde.
Festlegung präziser gesetzlicher Vorgaben für die sichere Aufbewahrung von Waffen in Wohnräumen nach TRVE 10‑4 und KFV.
Christian Hafenecker (FPÖ) lehnt die geplante Änderung des Waffengesetzes scharf ab. Er argumentiert, dass die Maßnahmen gegen Gewaltverbrechen wirkungslos seien, da diese meist mit illegalen Waffen begangen werden. Stattdessen sieht er darin einen Versuch, den legalen Waffenbesitz einzuschränken.
Die ÖVP präsentiert eine Novelle des Waffengesetzes, die als Reaktion auf den Amoklauf in Graz strengere Altersgrenzen und bessere Behördenkooperation vorsieht. Gleichzeitig werden Ausnahmen für Jäger und Schützen beibehalten, um das Brauchtum zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.