Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Suchtgiftverordnung zu ändern, damit Apotheker medizinischen Cannabis aus rohen Blüten magistral zubereiten dürfen. Ziel ist, Kosten für Patient:innen und Krankenkassen zu senken und die Versorgung zu verbessern.einfache Mehrheit XXVIII 25.04.2025
Entschließung
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Antrag will die Suchtgiftverordnung um eine neue lit. c) in § 14 Z 3 ergänzen, die es Apothekern erlaubt, magistrale Zubereitungen von Medizinalhanf herzustellen.
- Durch die Möglichkeit der magistralen Zubereitung könnten Patient:innen und Krankenkassen Kosten sparen, weil die Preise für Fertigarzneimittel deutlich höher sind.
- Die Qualität von Medizinalhanf soll durch strenge pharmazeutische Kontrollen in Apotheken sichergestellt werden, ähnlich wie bei anderen Arzneimitteln.
- Der Antrag schlägt vor, die notwendigen Anpassungen auch in der Arzneitaxe‑Verordnung vorzunehmen, damit die neue Zubereitung korrekt abgerechnet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.