Verbot von Konversionsmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und wehrlosen Personen

Zusammenfassung

Das Konversionsmaßnahmen‑Schutz‑Gesetz verbietet jede Form von Interventionen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verändern oder unterdrücken sollen, insbesondere bei Minderjährigen und wehrlosen Erwachsenen. Werbung und Provisionen für solche Maßnahmen sind ebenfalls verboten, Verstöße werden mit Geld‑ oder Freiheitsstrafen geahndet.
einfache Mehrheit XXVIII 30.06.2026
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schützt die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit aller Personen vor Konversionsmaßnahmen und konversiv‑reparativen Praktiken.
  • Es definiert klar, was unter Konversionsmaßnahmen und konversiv‑reparativen Praktiken zu verstehen ist, und grenzt wissenschaftlich anerkannte Therapien aus.
  • Durchführung von Konversionsmaßnahmen ist verboten, wenn die betroffene Person minderjährig, unter 21 Jahre in Zwangslage, wehrlos oder in einem besonderen Autoritätsverhältnis steht; Einwilligungen sind nicht wirksam.
  • Werbung für und das Anbieten von Provisionen für Konversionsmaßnahmen ist untersagt.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
7:28 min
Erste Lesung: Antrag 296/A – Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz – Konv-Sch-G
Erste Lesung: Antrag 296/A – Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz – Konv-Sch-G
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