Zusammenfassung
Der Initiativantrag erweitert das ASVG um das Parkinson‑Syndrom, das durch Pestizide verursacht wird, als anerkannte Berufskrankheit für Beschäftigte in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Voraussetzung ist ein direkter Kontakt mit Pestiziden an mindestens 100 Tagen. Ziel ist ein vergleichbarer Versicherungsschutz wie in anderen EU‑Ländern.einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt in Anlage 1, Ziffer 8 des ASVG eine neue Zeile (6.2.16) ein, die das Parkinson‑Syndrom durch Pestizide als anerkannte Berufskrankheit auflistet.
- Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte in Land‑ und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, die mindestens 100 Tage lang Pestizide einer Funktionsgruppe selbst angewendet haben.
- Die wissenschaftliche Basis stammt aus tierexperimentellen Studien, epidemiologischen Untersuchungen und systematischen Reviews, die ein erhöhtes Parkinson‑Risiko durch Pestizide belegen.
- In anderen EU‑Ländern (Frankreich, Italien) ist diese Krankheit bereits als Berufskrankheit anerkannt; in Deutschland wurde sie 2024 nach Empfehlung des ÄSVB eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.