Erweiterung von Geldwäsche‑ und Sanktionierungsregeln zur Bekämpfung von Proliferationsfinanzierung
abgestimmt am
20.11.2024
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert drei Gesetze, um Proliferationsfinanzierung und deren Umgehung zu definieren und mit gezielten finanziellen Sanktionen zu belegen. Die Änderungen gelten für das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und die Gewerbeordnung.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Buchprüfung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag definiert „Proliferationsfinanzierung“ als das Sammeln oder Bereitstellen von Geld, das einer Person zugutekommt, die wegen der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen internationalen Sanktionen unterliegt.
Er führt die Definition von „gezielten finanziellen Sanktionen“ ein, also das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, Geld an sanktionierte Personen zu überweisen.
Die bestehenden Bestimmungen zur Terrorismusfinanzierung werden erweitert, sodass sie auch die Nichtumsetzung und Umgehung gezielter Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung abdecken.
Entsprechende Definitionen und die Ausweitung der Sanktionen werden analog im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz eingefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.