Sonderregelung für Reifeprüfung 2025 an der Dreierschützengasse
abgestimmt am
18.06.2025
Zusammenfassung
Der Nationalrat fügt einen neuen Paragraphen (§ 82i) ein, der am Tag der Kundmachung gilt und am 31. März 2026 endet, und ermöglicht Schülern des Oberstufenrealgymnasiums „Dreierschützengasse“ in Graz, ihre Reifeprüfungsleistung anhand bereits erbrachter Unterrichtsleistungen zu bewerten, wobei die mündliche Prüfung entfallen kann.
einfache MehrheitXXVIII18.06.2025
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph (§ 82i) wird eingefügt, der am Tag der Kundmachung in Kraft tritt und am 31. März 2026 endet.
Kandidatinnen und Kandidaten der Reifeprüfung 2025 an der „Dreierschützengasse“ können auf Antrag die Bewertung ihrer Prüfungsleistung nach den bereits erbrachten Unterrichtsleistungen festlegen.
Der Antrag muss bis zum 31. August 2025 gestellt werden; danach verfällt das Recht, die Sonderregelung zu nutzen.
Die Sonderbestimmung gilt ausschließlich für das Bundes‑Oberstufenrealgymnasium „Dreierschützengasse“ in Graz (Schulkennzahl 601086).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.