Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes: Transparenz und Rücksprache bei Veröffentlichungen
abgestimmt am
11.07.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Geschäftsordnungsgesetz um Regelungen zur Rücksprache des Präsidenten bei Veröffentlichungen und verpflichtet die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse auf der Parlamentswebsite. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2025 vorgesehen.
2/3 MehrheitXXVIII11.07.2025
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Der Präsident muss bei grundsätzlichen Fragen zu Veröffentlichungen Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz halten.
Informationen von allgemeinem Interesse sind vom Präsidenten auf der Parlamentswebsite zu veröffentlichen.
Die neuen Regelungen aus § 8 Abs. 5 und § 14 Abs. 8 treten am 1. September 2025 in Kraft.
Geheimhaltungsgründe, etwa die Vorbereitung einer Entscheidung, können eine Veröffentlichung verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.