Zusammenfassung
Der Antrag will diplomierte Pflegekräfte als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen anerkennen und ihnen ein breites Spektrum pflegerischer Leistungen in die Sozialversicherung aufnehmen, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken.einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Diplomierte Gesundheits‑ und Krankenpflegepersonen sollen als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen (GDA) im Sinne des § 135 ASVG anerkannt werden.
- Pflegeleistungen wie Wundmanagement, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Blutabnahme, Diabetes‑ und onkologische Beratung sowie prophylaktische Maßnahmen sollen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung aufgenommen werden.
- Die Einbindung der Pflegeleistungen in bestehende Versorgungsstrukturen (z. B. ELGA) und die Einführung eines Qualitätssicherungs‑ und Dokumentationssystems werden gefordert.
- Vergütungs‑ und Kostenerstattungsmodelle für die neuen pflegerischen Leistungen sollen nach dem Vorbild anderer GDA‑Berufsgruppen (Physiotherapie, Psychotherapie) entwickelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.