Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will das Familienzeitbonusgesetz ändern, damit Adoptiv‑ und Pflegeeltern den Papamonat erhalten können, indem die Anspruchsfrist ab dem Tag der Adoption bzw. Pflegeaufnahme berechnet wird.einfache Mehrheit XXVIII 01.07.2025
Entschließung
Familie
Schwerpunkte
- Der aktuelle Papamonat ist nur für Kinder bis zu 121 Tagen nach der Geburt verfügbar.
- Adoptiv‑ und Pflegeeltern können den Papamonat derzeit meist nicht beantragen, weil das Kind bei Aufnahme älter als 121 Tage sein kann.
- Der Antrag schlägt vor, die Anspruchsfrist ab dem Tag der Adoption, Inobhut‑ oder Pflegeaufnahme zu berechnen.
- Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesänderungsvorlage vorlegen, um die neue Regelung umzusetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.