Zusammenfassung
Die Abgeordneten fordern, dass die Justizministerin die angekündigten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht endlich umsetzt und den bereits begonnenen partizipativen Dialog mit Betroffenen und Vereinen fortführt. Das Budgetbegleitgesetz 2025 enthält Verschlechterungen, die von vielen Organisationen kritisiert werden.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht vor, die Überprüfung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von allen drei auf alle fünf Jahre zu verlängern, Notar*innen und Rechtsanwält*innen generell als Vertreter*innen einzusetzen und das obligatorische Erneuerungsclearing abzuschaffen – Maßnahmen, die die Selbstbestimmung Betroffener schwächen würden.
- Die Justizministerin hatte angekündigt, „abgestimmte Anpassungen“ vorzunehmen, darunter ein Antragsrecht auf Clearing und Ausnahmen vom obligatorischen Clearing für Personen im Koma oder mit irreversiblen Erkrankungen, doch diese Zusagen wurden bislang nicht umgesetzt.
- Zahlreiche Organisationen – darunter der Österreichische Behindertenrat, der Unabhängige Monitoring‑Ausschuss zur UN‑Behindertenrechtskonvention und die Voksanwaltschaft – protestierten gegen die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Verschlechterungen und warnten vor einem Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards.
- Der Entschließungsantrag fordert den Nationalrat auf, die Bundesregierung zu verpflichten, unverzüglich die angekündigten Anpassungen vorzulegen und den laufenden partizipativen Prozess zwischen Ministerium, Erwachsenenschutz‑Vereinen, Interessen‑ und Selbstvertretungs‑Vereinen sowie Anwält*innen und Notar*innen fortzusetzen; das Verfahren soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.