Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert Änderungen im Parteiengesetz 2012, um die Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs zu stärken und Transparenzlücken zu schließen. Vorgeschlagen werden ein Beschwerderecht für den Rechnungshof, die Wiedereinführung der Veröffentlichungspflicht für Beteiligungsgesellschaften, erweiterte Haftung von Parteifunktionsträger:innen, ein verbessertes Parteienregister und klare Definitionen wichtiger Rechtsbegriffe.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Entschließung
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Ein Beschwerderecht für den Rechnungshof im Verfahren vor dem UPTS soll geschaffen werden, damit dessen fachlich fundierte Feststellungen im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden können.
- Die Veröffentlichungspflicht für Meldungen von Beteiligungsgesellschaften wird wieder eingeführt, um die Transparenz über parteinahen Strukturen zu gewährleisten.
- Parteifunktionsträger:innen sollen auch nach einer freiwilligen Auflösung der Partei weiterhin für die Rechenschaftspflicht verantwortlich bleiben.
- Das Parteienregister beim Bundesministerium für Inneres wird erweitert, sodass aktuelle Angaben zu Namen, Sitz, Vertretungsbefugten, Satzung, letzter Aktualisierung und Auflösung verpflichtend erfasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.