Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen vom Arbeitgeber zu zahlenden Zusatzbeitrag für Schwerarbeit ein, gestaffelt von 0,2 % bis 1,5 % zwischen 2028 und 2032, um das Bundesbudget zu entlasten und Unternehmen zu sichereren Arbeitsbedingungen zu motivieren.einfache Mehrheit XXVIII 02.06.2026
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2028
- Ein neuer Zusatzbeitrag für Schwerarbeit wird eingeführt, den ausschließlich die Arbeitgeber zahlen.
- Der Beitragssatz wird gestaffelt: 0,2 % (2028), 0,4 % (2029), 0,6 % (2030), 1,0 % (2031) und 1,5 % (2032).
- Der Zusatzbeitrag tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
- Durch den Beitrag entstehen geschätzte Mehreinnahmen von 23,4 Mio € (2028) bis 175,6 Mio € (2032).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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