Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag von Abgeordneter Alma Zadić fordert, die Möglichkeit, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, auch im Verwaltungsstrafrecht einzuführen. Er verweist auf bestehende Regelungen im Strafrecht und betont, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen würden.einfache Mehrheit XXVIII 26.06.2025
Entschließung
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, dass die Möglichkeit gemeinnütziger Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe auf das Verwaltungsstrafrecht ausgeweitet wird.
- Seit 2007 gibt es im Strafrecht die Regelung, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe durch vier Stunden gemeinnütziger Arbeit ersetzt werden kann (vgl. §§ 3 und 3a StVG).
- Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 entschieden, dass diese Alternative auch für Finanzstrafverfahren gelten muss, weil das Finanzstrafgesetz auf das Strafvollzugsgesetz verweist.
- Die Einführung gemeinnütziger Arbeit verursacht keine zusätzlichen Kosten, weil ein Hafttag rund 183 € kostet – gemeinnützige Arbeit ist deutlich günstiger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.