Änderungen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung (MSVAG)
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen reduzierten Infrastruktursicherungsbeitrag für Apotheken (0,13 € pro Packung) ein, legt eine jährliche Beitragspflicht der Krankenkassen von 4,5 Mio. € fest und etabliert ein tägliches Monitoringsystem für Arzneimittel‑Vollgroßhändler, das bei Nicht‑Erfüllung mit Geldstrafen geahndet wird.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Gesetz
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Titel des Gesetzes wird von "finanzielle Maßnahmen" zu "(MSVAG)" geändert, um die neue Abkürzung für das Gesetz zu integrieren.
Ein neuer Infrastruktursicherungsbeitrag von 0,13 € pro abgegebener Packung wird für Apotheken im Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2028 eingeführt.
Die Frist für die Antragstellung wird von 2025 auf das Jahr 2028 verlängert.
Die Träger der Krankenversicherung zahlen von 2026 bis 2028 jährlich 4,5 Mio. € an den Bund, um den Aufwand für die abgegebenen Packungen zu decken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.