Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension nach 540 Beitragsmonaten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Wiedereinführung einer abschlagsfreien Pension nach 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen und will dabei Wehr‑ und Zivildienst als Beitragszeit anrechnen.
einfache Mehrheit XXVIII 09.09.2026
Entschließung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll die Hackler‑Regelung in ihrer abschlagsfreien Variante wieder einführen und als Basis die Regelung vom 1. Jänner 2020 nutzen.
  • Der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten soll analog zu den Bestimmungen für Beamtinnen, Beamte sowie für Bedienstete der Post und Bahn gelten.
  • Alle Pensions‑ und Ruhegenussleistungen, die vor dem 1. Jänner 2020 mit Abschlägen von bis zu 12,6 % gewährt wurden, sollen rückwirkend neu berechnet und ohne Abschläge ausbezahlt werden.
  • Die Zeiten von Wehr‑ und Zivildienst sollen als Beitragsmonate anerkannt und bei der Berechnung der 540 Beitragsmonate verpflichtend berücksichtigt werden.
Relevante Medienberichte
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