Widerspruch gegen die neuen WHO‑IGV‑Änderungen zum Schutz der österreichischen Souveränität
abgestimmt am
09.07.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 19. Juli 2025 formell Widerspruch gegen die im Juni 2024 von der WHO beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einzulegen. Die Abgeordneten kritisieren Verfahrensverstöße, die Ausweitung der Befugnisse des WHO‑Generaldirektors und die starke Einflussnahme privater Geldgeber.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Entschließung
Gesundheit
Parlamentsdebatte
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung bis zum 19. Juli 2025 offiziell Widerspruch gegen die IGV‑Änderungen einlegt.
Die Änderungen wurden laut Artikel 55 der IGV ohne die vorgeschriebene vier‑Monats‑Frist beschlossen, was ein formelles Verfahrenshindernis darstellt.
Die neuen Bestimmungen geben dem WHO‑Generaldirektor weitreichende Befugnisse, Notlagen eigenständig auszurufen und Maßnahmen zu empfehlen, ohne dass die betroffenen Staaten zustimmen müssen.
Mehr als 77 % der WHO‑Finanzierung stammen aus freiwilligen, zweckgebundenen Spenden, wodurch private Geldgeber wie die Bill‑&‑Melinda‑Gates‑Stiftung erheblichen Einfluss ausüben können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.