Entbürokratisierung der NoVA für Feuerwehr‑Einsatzfahrzeuge
abgestimmt am
20.11.2025
Zusammenfassung
Der Antrag 371/A will das Normverbrauchsabgabegesetz ändern, um Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren von der NoVA zu befreien und damit den bürokratischen Aufwand für freiwillige Feuerwehren zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Gesetz
Steuerwesen
Zivilschutz
Straßenverkehr
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Die Kategorie „Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“ wird in § 3 Abs. 1 aufgenommen, sodass diese Fahrzeuge von der NoVA befreit sind.
Die bisherige Befreiungsregelung in § 3 Abs. 3 (Z 7) wird gestrichen, weil die Befreiung nun über § 3 Abs. 1 erfolgt.
Durch die direkte Befreiung entfällt die Notwendigkeit einer Vorfinanzierung der NoVA durch freiwillige Feuerwehren.
Die Änderung verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Staat, da die NoVA‑Einnahmen lediglich um die bereits befreiten Fahrzeuge reduziert werden.
Harald Thau fordert eine automatische Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Feuerwehrfahrzeuge. Er kritisiert den aktuellen Prozess der Vorfinanzierung und Rückerstattung als unnötige Bürokratie und vergleicht die Situation mit anderen Organisationen wie der Polizei.
Joachim Schnabel (ÖVP) lehnt es ab, die Unterstützung der Feuerwehren als alleiniges Verdienst der FPÖ darzustellen. Er verweist auf massive Bundesförderungen und plädiert für eine Entbürokratisierung, insbesondere bei der Haftung von Feuerwehrkommandanten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.