Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat ein Gesetz mit den Kernregeln der KIM‑VO vorzulegen. Diese beinhalten eine Beleihungs‑Höchstquote von 90 %, eine Schuld‑Quote von maximal 40 % des Nettoeinkommens, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren und Ausnahmeregelungen für bis zu 20 % des Neukreditvolumens.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Entschließung
Finanzwesen
Wohnungspolitik
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat ein Gesetz mit den Kernregeln der KIM‑VO vorlegen, um langfristig die Stabilität des Finanzplatzes zu sichern.
Kernregelungen umfassen eine Beleihungs‑Höchstquote von 90 %, eine Schuld‑Quote von maximal 40 % des Nettoeinkommens und eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren.
Ausnahmeregelungen erlauben Banken, bis zu 20 % des jährlichen Neukreditvolumens von den strikten Vorgaben abzuweichen.
Der Antrag wird dem Finanzausschuss zugewiesen, der die Ausarbeitung und Weiterleitung des Gesetzentwurfs übernehmen soll.
Die FPÖ fordert die Streichung der KIM-Verordnung, da diese den Immobilienmarkt durch zu viel Regulierung belastet. Statt staatlicher Vorgaben sollen Banken und Bürger selbst über Kredite entscheiden können.
Die ÖVP spricht sich gegen die feste Implementierung der KIM-Verordnung aus, da diese als Krisenmaßnahme eher Investitionen hemmt. Stattdessen sollen realwirtschaftliche Bedingungen und positive Anreize für Wirtschaft und Wohnbau den Aufschwung fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.