Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die geplante Aufnahme von Müllverbrennung in das EU‑Emissionshandelssystem ab 2028 verhindert wird, weil sie die Fernwärmepreise um rund 40 % erhöhen und soziale Härten auslösen würde. Die Antragsteller betonen, dass Waste‑to‑Energy‑Anlagen wichtige Wärme‑ und Stromquellen sind und bereits als CO₂‑frei gelten.einfache Mehrheit XXVIII 02.07.2026
Entschließung
Umwelt
Abfall
Energie
Steuerwesen
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Müllverbrennungsanlagen (Waste‑to‑Energy) sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Kreislaufwirtschaft und sichern die umweltgerechte Entsorgung von nicht recyclingfähigen Rest‑ und Problemstoffen.
- Die bei der Müllverbrennung entstehende Abwärme wird bereits heute in Österreich und Deutschland zur Fernwärmeerzeugung genutzt und ersetzt fossile Heizsysteme, wodurch zusätzliche CO₂‑Emissionen vermieden werden.
- Nach nationalem Gebäudeenergiegesetz gilt diese Abwärme als CO₂‑frei; eine zusätzliche Bepreisung über das EU‑ETS wäre widersprüchlich und würde die Fernwärmepreise um etwa 40 % erhöhen.
- Eine pauschale CO₂‑Belastung würde die Mehrkosten über Müll‑ und Fernwärmegebühren auf alle Haushalte verteilen und besonders sozial schwächere Gruppen hart treffen.
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Relevante Medienberichte
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