Abschaffung der KIM‑Verordnung – Wohnbaukredite wieder leistbar machen
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die dauerhafte Abschaffung der KIM‑Verordnung, weil sie die Vergabe von Wohnbaukrediten stark einschränkt und damit den Erwerb von Wohneigentum für viele Österreicher, besonders junge Familien, praktisch unmöglich macht. Die Verordnung ist seit Ende Juni 2025 ausgelaufen, soll aber laut FMA weiterhin über Empfehlungen wirksam bleiben. Der Antrag verlangt, dass das Finanzministerium die KIM‑VO endgültig streicht und die Kreditvergabe erleichtert.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Entschließung
Preis
Finanzwesen
Wohnungspolitik
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die KIM‑VO begrenzt die Rückzahlungsrate von Wohnbaukrediten auf maximal 40 % des Nettohaushaltseinkommens, verlangt mindestens 20 % Eigenmittel und setzt die maximale Laufzeit auf 35 Jahre.
Durch diese Vorgaben können viele junge Familien keinen Kredit für ihre Erstwohnung erhalten, was zu einer Verknappung von Wohneigentum und stärkerer Mietabhängigkeit führt.
Obwohl die KIM‑VO am 30.06.2025 ausgelaufen ist, will die FMA sie über „Empfehlungen“ weiterhin wirksam halten, was von den Antragstellern als unzulässige Bevormundung kritisiert wird.
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Finanzen auf, die KIM‑VO dauerhaft zu streichen und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die die Kreditvergabe für private Wohnbaukredite erleichtern.
Die FPÖ fordert die Streichung der KIM-Verordnung, da diese den Immobilienmarkt durch zu viel Regulierung belastet. Statt staatlicher Vorgaben sollen Banken und Bürger selbst über Kredite entscheiden können.
Die ÖVP spricht sich gegen die feste Implementierung der KIM-Verordnung aus, da diese als Krisenmaßnahme eher Investitionen hemmt. Stattdessen sollen realwirtschaftliche Bedingungen und positive Anreize für Wirtschaft und Wohnbau den Aufschwung fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.