Der Gesetzentwurf passt das Bundesvergabegesetz an die EU‑Richtlinie 2021/1187 an, indem er neue Regelungen für grenzüberschreitende Vergabeverfahren einführt und Übergangsbestimmungen festlegt.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Öffentliche Auftraggeber können bei grenzüberschreitenden Projekten nur das nationale Vergaberecht des Sitzstaates anwenden oder ein anderes Mitgliedstaaten‑Recht per Abkommen wählen.
Die gleiche Regelung gilt für Sektorenauftraggeber, also für spezielle Wirtschaftszweige wie Energie oder Verkehr.
Die Formulierung zu zulässigen Vereinbarungen und Gründungen wird erweitert, sodass nun auch Absatz 4 als Grundlage dienen kann.
Beim Inkrafttreten bleiben bereits laufende Vergabeverfahren nach dem alten Recht, neue Verfahren gelten ab dem Tag der Kundmachung.
Die FPÖ befürwortet die Harmonisierung des Vergaberechts zur Förderung der Infrastruktur, wirft der Regierung jedoch vor, die Umsetzung von EU-Richtlinien jahrelang verschleppt zu haben.
Manfred Sams (SPÖ) spricht sich für die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus, die große Infrastrukturprojekte durch zentralisierte Verfahren beschleunigen soll. Er betont jedoch, dass diese Beschleunigung nicht zu Lasten von Arbeitnehmerrechten oder dem Umweltschutz gehen darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.