Korrektur der Formulierung im ORF‑Gesetz (§ 14 Abs. 5a Z 4)
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Nationalrat korrigiert eine Formulierung im ORF‑Gesetz: In § 14 Abs. 5a Z 4 wird „Stamm-, Grund, oder Eigenkapitals“ zu „Stamm-, Grund‑ oder Eigenkapitals“ geändert. Außerdem wird ein veralteter Passus in § 23 Abs. 2 Z 3 gestrichen und die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Die Formulierung in § 14 Abs. 5a Z 4 wird von „Stamm-, Grund, oder Eigenkapitals“ zu „Stamm-, Grund‑ oder Eigenkapitals“ geändert, um einen Schreibfehler zu beseitigen.
In § 23 Abs. 2 Z 3 wird die Wortfolge „, bei Letzteren nach Einholung einer Stellungnahme des betreffenden Landes“ gestrichen.
Ein neuer Absatz 26 wird in § 49 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2026 festlegt.
Michael Schilchegger (FPÖ) bezeichnet die Reformvorschläge zur ORF-Zwangsabgabe als 'Mogelpackung' und 'Symbolpolitik'. Er kritisiert insbesondere die Ungleichbehandlung bei Wohnkosten und die unzureichende Entlastung für Unternehmen. Sein Ziel ist die komplette Abschaffung der Abgabe und eine Finanzierung über das Bundesbudget.
Die SPÖ schlägt vor, den ORF unabhängiger von politischem Einfluss zu machen und die Beitragszahlungen sozial abzufedern. Ziel ist eine verantwortungsvolle Medienpolitik, die auch Menschen mit hohen Wohnkosten entlastet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.