Das Strafrechtliche EU‑Anpassungsgesetz 2025 bündelt Änderungen an zehn Bundesgesetzen, um das EU‑weite Strafregister‑Informationssystem (ECRIS‑TCN) zu implementieren, neue Datenfelder (z. B. Fingerabdrücke) einzuführen und die Zusammenarbeit mit EU‑Mitgliedstaaten sowie dem Vereinigten Königreich zu stärken.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Strafrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Schwerpunkte
Einführung neuer Definitionen und einer verpflichtenden Erfassung von Fingerabdrücken für Dritt‑ und Doppelstaatsangehörige, um die Datenbasis des ECRIS‑TCN zu erweitern.
Erweiterung der Auskunfts- und Bescheinigungsmodalitäten für EU‑Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich, inklusive neuer Formblätter (Anhang IX) und elektronischer Übermittlung.
Terminologische Anpassungen im Tilgungsgesetz: Ersetzung des Ausdrucks „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ durch „forensisch‑therapeutisches Zentrum“.
Neugestaltung des Doppelbestrafungsverbots: Trennung in Regelungen für EU‑Mitgliedstaaten (§ 8) und für Drittstaaten/Internationale Gerichte (§ 8a).
In ihrer Abschiedsrede reflektiert Stephanie Krisper über ihre achtjährige Tätigkeit im Parlament, insbesondere ihre Rolle in wichtigen Untersuchungsausschüssen. Sie betont die Notwendigkeit eines starken Parlaments als Kontrollinstanz der Regierung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.