Zusammenfassung
Der Antrag will die österreichische Neutralität zum Grundprinzip der Verfassung machen, Art. 1 neu formulieren und ein strengeres Verfahren für Änderungen (Art. 44 Abs. 4) einführen, das eine Volksabstimmung und hohe Quoren vorsieht.2/3 Mehrheit XXVIII 25.09.2025
Gesetz
Verfassung
Neutralität
Schwerpunkte
- Der Antrag ändert Art. 1, sodass die Neutralität zusammen mit den Attributen „wehrhaft“ und „souverän“ als Grundprinzip der Republik verankert wird.
- Ein neuer Absatz 4 zu Art. 44 legt fest, dass Änderungen von Art. 1 nur mit mindestens zwei Dritteln der Mitglieder und einer Vier‑Fünftel‑Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat sowie nach einer Volksabstimmung möglich sind.
- Der neue Absatz 4 baut auf dem bestehenden Verfahren des Art. 44 Abs. 3 auf, erhöht jedoch das Quorum und die Mehrheitsanforderung, um die Verfassungsänderung besonders robust zu machen.
- Nach Abschluss des Parlamentsverfahrens muss die Volksabstimmung gemäß Art. 42 stattfinden, bevor das Ergebnis vom Bundespräsidenten beurkundet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.