Zusammenfassung
Der Initiativantrag will das Islamgesetz 2015 und das Internationale‑Privatrechts‑Gesetz ändern, um jede Anwendung der Scharia in Verträgen und im internationalen Privatrecht zu verbieten. Dafür werden neue Paragraphen eingefügt, die die Nichtigkeit solcher Regelungen festlegen und österreichisches Recht vorschreiben.2/3 Mehrheit XXVIII 07.05.2026
Gesetz
Religion
Verfassung
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt dem Islamgesetz 2015 einen neuen Paragraphen 2a hinzu, der jede Anwendung der Scharia in Verträgen und sonstigen Rechtsakten für nichtig erklärt und stattdessen österreichisches Recht vorschreibt.
- Im International‑Privatrechts‑Gesetz wird ein neuer Paragraph 6a eingefügt, der bei Rechtswahl die Anwendung österreichischer Sachnormen vorschreibt und damit eine Umgehung des Verbots über internationale Verträge verhindert.
- Das Verbot soll die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Schutz von Nicht‑Muslimen vor Diskriminierung sicherstellen, weil die Scharia in vielen Bereichen des Zivilrechts benachteiligend wirkt.
- Durch das Verbot wird der säkulare Charakter des österreichischen Rechtsstaats gestärkt und die Gefahr von Parallel‑Gesellschaften, die eigene Rechtsordnungen etablieren, reduziert.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Grünberg Kira
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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