Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Landesverteidigungs‑Finanzierungsgesetz so zu ändern, dass das Budget der militärischen Abteilung bis 2032 kontinuierlich 2 % des BIP erreicht, weil aktuelle Haushaltspläne eine erhebliche Unterdeckung zeigen.einfache Mehrheit XXVIII 09.06.2026
Entschließung
Verteidigung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Das aktuelle LV‑FinG enthält nur ein vage formuliertes Ziel, die militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern, ohne konkrete Finanzierungsziele.
- Der Antrag verlangt, das Budget der UG 14 bis 2032 auf kontinuierlich 2 % des BIP zu erhöhen, um die im Landesverteidigungsbericht geforderte Planungssicherheit zu erreichen.
- Die Differenz zwischen den geplanten Mitteln und dem tatsächlichen Bundeshaushalt beträgt im Betrachtungszeitraum 2025‑2029 rund 6,3 Mrd. €.
- Ohne die angestrebte Budgeterhöhung kann das Ziel von 2 % BIP bis 2032 nicht erreicht werden; im Jahr 2027 liegt der geplante Anteil nur bei knapp 1 %.
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Relevante Medienberichte
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