Begrenzung der Doppelförderung im Sport – Mehr Gerechtigkeit für nichtorganisierten Sport
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will verhindern, dass Einrichtungen, die bereits für die besondere Bundes‑Sportförderung berechtigt sind, mehr als 20 % ihrer Mittel aus der allgemeinen Sportförderung erhalten. Ziel ist, Doppelförderungen zu reduzieren und mehr Geld für nichtorganisierte Sportprojekte bereitzustellen.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Entschließung
Sport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag begrenzt die Nutzung der Allgemeinen Bundes‑Sportförderung für Einrichtungen, die bereits für die Besondere Förderung berechtigt sind, auf maximal 20 % des Gesamtbudgets.
Der Rechnungshof hat 2019 festgestellt, dass etwa 35 % der Ministeriums‑Fördermittel (12,1 Mio. €) an den organisierten Sport fließen, weil keine gesetzliche Beschränkung besteht.
Durch das 20‑Prozent‑Limit sollen mehr Mittel für nichtorganisierte Sportinitiativen bereitgestellt und die Fördergerechtigkeit erhöht werden.
Ausnahmen von der Beschränkung gelten für Infrastrukturmaßnahmen und internationale Großsportveranstaltungen, um deren Finanzierung nicht zu gefährden.
Der Redner kritisiert die einseitige Förderung des organisierten Sports und fordert mehr finanzielle Unterstützung für den nicht organisierten Sport. Er betont die Bedeutung dieser Sportform für die Volksgesundheit.
Andreas Haitzer (SPÖ) kritisiert den Plan der FPÖ, die Bundes-Sportförderung für organisierte Vereine drastisch zu reduzieren. Er warnt vor einem Angriff auf die Vereinsstrukturen und politischer Einflussnahme.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.