Entschließungsantrag: Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch entfernen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Strafgesetzbuch zu ändern, indem § 96 StGB gestrichen wird, sodass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr als Straftat gelten. Stattdessen soll ein Gesetzesentwurf die Entkriminalisierung innerhalb der ersten drei Monate regeln und die bestehenden Fristen‑ und Beratungsvorschriften aus § 97 übernehmen.
einfache Mehrheit XXVIII 21.10.2025
Entschließung
Frau
Gesundheit
Strafrecht
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die komplette Streichung von § 96 StGB, damit Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr als Straftat gelten.
  • Die bestehenden Regelungen des § 97 StGB (Fristen, ärztliche Beratung, Benachteiligungsverbote) sollen unverändert bleiben und in das Gesundheitsrecht überführt werden.
  • Auch nach der Entkriminalisierung soll ein Schwangerschaftsabbruch außerhalb der ersten drei Monate weiterhin straffrei bleiben, wenn die Voraussetzungen von § 97 Abs. 1 Z 2 und Z 3 erfüllt sind.
  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung innerhalb einer angemessenen Frist (nicht im Text genannt) einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und dem Nationalrat vorlegt.
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