Einrichtung von Schutzzonen um Schwangerschaftsabbruch‑Einrichtungen
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Sicherheitspolizeigesetz um Regelungen, die es ermöglichen, rund um Kliniken und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche Schutzzonen von bis zu 150 Meter einzurichten. In diesen Zonen dürfen Personen, die den Zugang behindern oder das Personal belästigen, vom Betreten ausgeschlossen werden.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 1a definiert Schutzzonen um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche mit einem maximalen Radius von 150 m.
Verordnungen müssen den genauen räumlichen und zeitlichen Umfang der Schutzzone festlegen und gelten sechs Monate nach Inkrafttreten, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.
Die Polizei darf Personen, die den Zugang zu den Einrichtungen behindern oder das Personal belästigen, das Betreten der Schutzzone verbieten und sie ausweisen; das Verbot muss mit seiner Dauer kommuniziert werden.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag der Kundmachung in Kraft, voraussichtlich am 1. September 2025.
Rosa Ecker (FPÖ) spricht sich gegen neue Einschränkungen für Mahnwachen und Gebete vor Krankenhäusern aus. Sie wirft der Regierung vor, damit lebensschützende Meinungen unsichtbar machen zu wollen. Die FPÖ fordert stattdessen den Schutz des ungeborenen Lebens.
Mario Lindner (SPÖ) prangert die Einschüchterungsversuche von Abtreibungsgegnern vor Kliniken als unzumutbaren psychischen Druck an. Er fordert die Einrichtung flächendeckender Schutzzonen um Gesundheitseinrichtungen, um Frauen in schwierigen Situationen zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.