Pensionsanpassung 2026 – neue Regelungen für Einkommen bis und über 2 500 €
abgestimmt am
16.10.2025
Zusammenfassung
Das PAG 2026 legt fest, dass Pensionen bis 2 500 € monatlich um 2,7 % steigen, darüber hinaus um 67,50 €; das Gesamtpensionseinkommen wird definiert und die Meldung an den Pensionsversicherungsträger vorgeschrieben.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Gesetz
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein neuer § 814 wird eingefügt, der die Pensionsanpassung für das Jahr 2026 regelt.
Bei einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen bis 2 500 € wird die Pension um 2,7 % erhöht.
Liegt das Gesamtpensionseinkommen über 2 500 €, wird ein fixer Betrag von 67,50 € monatlich hinzugefügt.
Das Gesamtpensionseinkommen umfasst alle gesetzlichen Pensionen, Sonderpensionen und bestimmte Ruhe‑/Versorgungsbezüge; Ausnahmen sind Kinderzuschüsse, Bonus, befristete Pensionen usw.
Belakowitsch kritisiert, dass bei den Pensionen eingespart wird, während gleichzeitig hohe Summen an Migrantenorganisationen fließen. Sie fordert eine volle Inflationsanpassung für alle ASVG-Pensionisten.
Die SPÖ setzt auf eine volle Inflationsabgeltung für die meisten Pensionisten sowie zusätzliche Entlastungen bei Rezeptgebühren und Pflegegeld. Josef Muchitsch weist zudem falsche Behauptungen über die Art der Erhöhungen zurück.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.