Barrieren‑Beseitigungsanspruch im Behindertengleichstellungsgesetz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, die bei nachgewiesener Diskriminierung wegen fehlender Barrierefreiheit einen Anspruch auf Beseitigung der Barriere einführt – und zwar nicht nur in Verbandsklagen, sondern in allen Verfahren. Dabei soll die wirtschaftliche Lage des Schuldners berücksichtigt werden.
einfache Mehrheit XXVIII 09.09.2026
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Das aktuelle BGStG bietet keinen allgemeinen Anspruch auf Beseitigung von Barrieren; ein solcher Anspruch besteht nur im Rahmen von Verbandsklagen.
  • Der Antrag sieht vor, dass bei jeder gerichtlichen Feststellung von Diskriminierung wegen fehlender Barrierefreiheit ein Anspruch auf Beseitigung entsteht – unabhängig davon, ob es sich um eine Verbandsklage handelt.
  • Bei der Durchsetzung des Anspruchs soll die wirtschaftliche Lage der beklagten Partei berücksichtigt werden, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle relevanten Stakeholder – insbesondere den Österreichischen Behindertenrat, die Bundes‑Behindertenanwältin und den Bundes‑Monitoringausschuss – in die Ausarbeitung des Gesetzesänderungsentwurfs einzubeziehen.
Relevante Medienberichte
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