Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Fortpflanzungsmedizingesetz: Er streicht die Beschränkung auf Ehe/Partnerschaft, entfernt das Wort „ferner“, erlaubt IVF für alleinstehende Frauen ab 25 Jahren und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2026 fest.einfache Mehrheit XXVIII 21.10.2025
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Antrag streicht § 2 Abs. 1, das bisher nur Ehe‑, Partnerschafts‑ oder Lebensgemeinschaften die medizinisch unterstützte Fortpflanzung erlaubt.
- In § 2 Abs. 2 wird das Wort „ferner“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Nach § 2 Abs. 2 Z 3 wird die neue Ziffer 3a eingefügt, die es alleinstehenden Frauen ab dem vollendeten 25. Jahr erlaubt, innerhalb ihrer biologisch‑reproduktiven Phase schwanger zu werden.
- In § 26 wird ein neuer Absatz (9) eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten § 2 zum 1. Jänner 2026 festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.