Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Fortpflanzungsmedizingesetz: § 2 Abs. 1 wird gestrichen, das Wort „ferner“ in § 2 Abs. 2 entfernt, eine neue Ziffer 3a erlaubt IVF für alleinstehende Frauen ab 25 Jahren, und das Inkrafttreten wird auf den 1. Jänner 2026 festgelegt.einfache Mehrheit XXVIII 15.01.2026
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der bisherige § 2 Abs. 1 wird vollständig gestrichen, weil er die Anwendung von IVF auf verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Frauen beschränkt.
- Im Wortlaut von § 2 Abs. 2 wird das Wort „ferner“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen und keine implizite Einschränkung mehr zu enthalten.
- Nach § 2 Abs. 2 Z 3 wird die neue Ziffer 3a eingefügt, die es alleinstehenden Frauen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr erlaubt, innerhalb ihrer biologisch‑reproduktiven Phase schwanger zu werden.
- Im § 26 wird der bisherige Absatz 7 als (8) gekennzeichnet und ein neuer Absatz 9 eingefügt, der das Inkrafttreten des geänderten § 2 zum 1. Jänner 2026 festlegt.
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