Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Investitionskontrollgesetz einen Satz hinzu, der klarstellt, dass sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Aktivitäten erfasst werden.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2026
Gesetz
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Der neue Satz stellt klar, dass es egal ist, ob die Beteiligung an einer sicherheitsrelevanten Aktivität direkt (unmittelbar) oder über Zwischenschritte (mittelbar) erfolgt.
- Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen Investoren über Fonds, Treuhandstrukturen oder andere komplexe Beteiligungsmodelle indirekt Einfluss ausüben.
- Die Änderung soll verhindern, dass durch Schachtelkonstruktionen Risiken verborgen bleiben, die sonst nicht als unmittelbare Beteiligung gelten würden.
- Der Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesen, weil er wirtschafts- und sicherheitsrelevante Aspekte berührt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.