Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Investitionskontrollgesetz, indem er Forschung und Entwicklung in Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung zu den besonders sensiblen Bereichen hinzufügt und die Genehmigungspflicht bereits ab 10 % Stimmrechten einführt.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2026
Gesetz
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Ein neuer Punkt wird in Teil 1 der Anlage eingefügt, der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung als besonders sensiblen Bereich definiert.
- Der Ausdruck „einschließlich Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen“ wird aus Teil 2 der Anlage entfernt, weil diese Bereiche nun bereits in Teil 1 aufgeführt sind.
- Der Übergangs‑Absatz § 29 Abs. 3, der die Regelung nur bis Ende 2023 befristete, wird gestrichen, sodass die neue Schwelle von 10 % dauerhaft gilt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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