Ausnahme für historische Fahrzeuge vom Wochenendfahrverbot

Zusammenfassung

Der Antrag fügt in § 42 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Ausnahme für Fahrten mit historischen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen ein, damit diese nicht vom Wochenendfahrverbot betroffen sind.
einfache Mehrheit XXVIII 15.10.2025
Gesetz
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Antrag ergänzt § 42 Abs. 3 der StVO um den Wortlaut, dass Fahrten mit historischen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen ausgenommen sind.
  • Die Definition historischer Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen orientiert sich an § 2 Z 43 des KFG von 1967.
  • Ziel ist es, die Teilnahme historischer Nutzfahrzeuge an Oldtimer‑Veranstaltungen – die meist am Wochenende stattfinden – zu erleichtern.
  • Die Regelung verursacht keine zusätzlichen staatlichen Ausgaben; lediglich ein geringfügiger Verwaltungsaufwand entsteht.
Relevante Medienberichte
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