Zusammenfassung
Der Antrag fügt in § 42 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Ausnahme für Fahrten mit historischen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen ein, damit diese nicht vom Wochenendfahrverbot betroffen sind.einfache Mehrheit XXVIII 15.10.2025
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Antrag ergänzt § 42 Abs. 3 der StVO um den Wortlaut, dass Fahrten mit historischen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen ausgenommen sind.
- Die Definition historischer Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen orientiert sich an § 2 Z 43 des KFG von 1967.
- Ziel ist es, die Teilnahme historischer Nutzfahrzeuge an Oldtimer‑Veranstaltungen – die meist am Wochenende stattfinden – zu erleichtern.
- Die Regelung verursacht keine zusätzlichen staatlichen Ausgaben; lediglich ein geringfügiger Verwaltungsaufwand entsteht.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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