Schutz des Frauensports – Teilnahmepflicht nach biologischem Geschlecht
abgestimmt am
10.06.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Teilnahme an reinen Frauensport‑Wettkämpfen ausschließlich nach dem biologischen Geschlecht geregelt wird, um die Gesundheit und Chancengleichheit von Sportlerinnen zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII10.06.2026
Entschließung
Frau
Sport
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Die Bundesregierung wird aufgefordert, verbindliche Regelungen zu erlassen, die die Teilnahme an rein weiblichen Sportwettkämpfen ausschließlich nach dem biologischen Geschlecht zulassen.
Ziel ist der Schutz der physischen Unversehrtheit von Sportlerinnen und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Der Antrag verweist auf internationale Sportverbände (z. B. FINA, World Athletics), die bereits biologische Kriterien für den Frauensport eingeführt haben.
Der Entschließungsantrag soll dem Sportausschuss zugewiesen werden, damit dort weiter über die Ausgestaltung und Umsetzung beraten wird.
Die Rednerin verlangt, dass im Sport das biologische Geschlecht entscheidend ist, um Fairness und Sicherheit für Frauen zu garantieren. Sie kritisiert die Regierung dafür, sich nicht zuständig zu fühlen und fordert eine Kopplung von Förderungen an faire Wettbewerbsregeln.
Maximilian Köllner (SPÖ) warnt vor der Spaltung der Gesellschaft durch den FPÖ-Antrag zu Geschlechterfragen im Sport und verweist auf die Zuständigkeit internationaler Sportverbände. Zudem betont er den Erfolg des Ausbaus der täglichen Bewegungseinheit für Kinder, der mit 5 Millionen Euro zusätzlich gefördert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.