Keine generelle Helmpflicht für erwachsene E‑Scooter‑Fahrer
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass für erwachsene E‑Scooter‑Fahrer keine allgemeine Helmpflicht eingeführt wird und stattdessen das Prinzip der Eigenverantwortung gilt; eine mögliche Pflicht soll nur für Kinder bis 12 Jahre geprüft werden.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass für erwachsene E‑Scooter‑Fahrer keine generelle Helmpflicht eingeführt wird.
E‑Scooter sind nach § 88b StVO bereits Fahrrädern gleichgestellt; für Fahrräder gilt keine Helmpflicht für Erwachsene.
Eine Helmpflicht könnte die praktische Nutzung von Leih‑Scootern stark reduzieren, weil Nutzer selten einen Helm mitführen.
Für Kinder bis 12 Jahre soll eine mögliche Helmpflicht geprüft werden – analog zur bestehenden Fahrradregelung.
Die FPÖ warnt vor einer massiven Ausweitung der Verkehrsüberwachung durch Kameras ab 2026. Sie sieht darin eine Gefahr für die Freiheit und fordert den Stopp aller Planungen gegen City-Maut und Kennzeichen-Scans.
Wolfgang Moitzi (SPÖ) spricht sich für neue Verkehrsregeln aus, um Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und neuen Mobilitätsformen wie E-Scootern zu lösen. Er betont dabei besonders den Schutz von Kindern durch eine Helmpflicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.