Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kinder‑Influencer:innen zu erarbeiten, weil es in Österreich bislang keine klaren Regelungen gibt.einfache Mehrheit XXVIII 26.11.2025
Entschließung
Internet
junger Mensch
Schwerpunkte
- In Österreich fehlt ein spezieller gesetzlicher Schutz für Kinder, die als Influencer:innen tätig sind.
- Frankreich hat 2020 ein Gesetz eingeführt, das Treuhandkonten, das Recht auf Vergessenwerden und Jugendschutz‑Bestimmungen für Kinder‑Influencer:innen vorsieht.
- Das österreichische Kinder‑ und Jugendarbeit‑Gesetz (§ 5a) erlaubt Kindern ab 13 Jahren nur sehr eingeschränkte Mitarbeit in Familienbetrieben.
- Nach § 6 kann der Landeshauptmann die Nutzung von Kindern für Auftritte und Aufnahmen genehmigen, doch diese Regelung ist für Influencermarketing kaum anwendbar.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.