Der Entschließungsantrag fordert, dass Fahrschulen ihre kompletten Preise künftig auf ihrer Website veröffentlichen und Werbung klare Gesamtkosten ausweisen, um Preisvergleich und Konsumentenschutz zu verbessern.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Entschließung
Preis
Verkehr
Schwerpunkte
Die aktuelle Vorschrift (§ 112 Abs 2 KFG) verlangt nur einen Aushang des vollständigen Tarifs an der Eingangstür, was heute nicht mehr ausreichend ist.
Eine Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte Preisunterschiede von bis zu 610 Euro und dass in 13 von 18 Bezirken keine Fahrschulen ihre Preise online veröffentlichten.
Der Antrag fordert, dass Fahrschulen künftig den kompletten Tarif inklusive aller Zuschläge auf ihrer eigenen Website veröffentlichen müssen.
In der Werbung sollen Fahrschulen die Gesamtkosten für Ausbildung und Lernunterlagen klar und einheitlich angeben, um irreführende Angaben zu vermeiden.
Die Rednerin kritisiert die mangelnde Preistransparenz bei Fahrschulen. Sie fordert, dass Preislisten neben der analogen Aushangpflicht auch online verfügbar sein müssen, um finanzielle Unsicherheit zu vermeiden.
Die SPÖ fordert, dass Fahrschulen ihre Preise digital veröffentlichen müssen. Aktuell ist ein Vergleich der Kosten aufgrund fehlender Online-Informationen kaum möglich, was besonders für Jugendliche im ländlichen Raum problematisch ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.