Der Entschließungsantrag fordert, dass bis Ende 2025 eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Produkte mit reduzierter Füllmenge (Shrinkflation) eingeführt wird, um Konsument*innen vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Entschließung
Preis
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Shrinkflation führt zu intransparenten Preiserhöhungen, die das Vertrauen der Konsument*innen untergraben.
Andere EU‑Länder (z. B. Frankreich, Ungarn) haben bereits Kennzeichnungspflichten gegen Shrinkflation eingeführt.
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung bis Ende 2025 eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Shrinkflation erarbeitet.
Die zuständigen Ministerien (BMWET und BMASGPK) sollen die Regelung unbürokratisch und praxisnah gestalten.
Der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm wirft der Regierung vor, bei der Bekämpfung von Shrinkflation nur Showpolitik zu betreiben, ohne konkrete Gesetze vorzulegen. Er warnt vor neuer Bürokratie im Handel und schlägt stattdessen einen Entlastungsantrag für heimische Grundnahrungsmittel vor.
Die Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ) fordert Maßnahmen gegen die sogenannte Shrinkflation, bei der Verpackungen gleich groß bleiben, aber der Inhalt abnimmt. Zudem will sie den 'Österreichaufschlag' bekämpfen und strengere Kontrollen sowie höhere Strafen für falsche Rabattangaben im Lebensmittelhandel durchsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.